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SEGELCLUB HANSA MÜNSTER e.V.
Sport - Regattaanmeldung
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Regattaanmeldung

Die Meldungen sind bis 14 Tage vor dem Regattatermin bzw. wie in der Ausschreibung genannt einzureichen. Die Termine sind den SHM Terminen zu entnehmen. Das Startgeld (nicht bei SHM Yardstick) ist im Regattabüro zu zahlen. Für Speisen und Getränke ist bei den Ranglistenregatten wie immer gesorgt. Hier gibt es die Anfahrtsbeschreibung und hier die bisherigen Anmeldungen.

(++) nicht bei SHM Yardstick erforderlich
(*) Angaben optional, (**) eine von beiden Angaben für eventuelle Rückmeldungen obligatorisch.

Für die SHM Regatta

Steuermann          
Vorname Nachname Geburtsdatum
Verein DSV Vereins-Nr. Segelnummer(++)
PLZ/Wohnort(*) Straße(*)    
Telefonnummer(**) Emailadresse(**)    
Vorschoter nicht bei Kiepenkerl, Eis-zapfenregatta, Lasercup & Clubmeisterschaft/Yardstick
Vorname Nachname Geburtsdatum
Verein DSV Vereins-Nr.    

Bemerkungen/Anfragen :
(Bitte für Kiepenkerlregatta hier eintragen, ob die Meldung für Opti B oder Opti C gilt, sowie eine Voranmeldung an der Abendführung im Allwetterzoo erwünscht ist. Die Anzahl der Plätze für die speziell für die Optikinder arrangierte Führung ist auf 27 begrenzt. Daher erfolgt die Berücksichtigung in der Reihenfolge der Vorameldungen hierfür. )


Teilnahmebedingungen:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.