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SEGELCLUB HANSA MÜNSTER e.V.
Offener Brief zur Eisbärenregatta
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Offener Brief zum Ausgang der
"Eisbärenregatta" Bremerhaven 2008

Sehr geehrte Verantwortliche (Veranstalter, Wettfahrtleiter, Schiedsgericht) des WVW, liebe Eltern, liebe Regattateilnehmer,
unser Sohn Leonard gehörte zu den diesjährigen Opti A Teilnehmern der Eisbärenregatta in Bremerhaven. Da es sich nach Ende der Regatta schon abzeichnete, dass sich die Siegerehrung noch lange hinziehen würde, verließen wir Bremerhaven ohne diese abzuwarten und ohne konkrete Ergebnisse. Diese ließen dann ja auch noch lange auf sich warten.
Nach etwa einer Woche erfuhren wir über andere Teilnehmer der Regatta, dass zur Siegerehrung offenbar eine vorläufige Ergebnisliste herausgegeben worden war und nun in der Zwischenzeit aufgrund dieser Liste eine ganze Reihe von Protesten formuliert und eingereicht worden sei. Da uns diese Ergebnisliste nicht vorlag, bat unser Sohn die Wettfahrtleitung in Bremerhaven, ihm die Liste ebenfalls zukommen zu lassen, damit er sehen könnte, ob mit seinen Platzierungen alles in Ordnung sei. Die Wettfahrtleitung lehnte dies freundlich ab und erklärte ihm, die vorläufige Ergebnisliste sei "dummerweise" aus "Gefälligkeit" an einen Teilnehmer herausgegeben worden und werde nun von diesem fleißig weiterverteilt. Es solle aber keine "Wünsch-Dir-was" Ergebnisliste erzeugt, sondern vielmehr solle die gesamte Wettfahrtserie neu eingegeben werden, und dies dauere einfach noch einige Zeit, da alle Beteiligten ehrenamtlich tätig und eben auch noch berufstätig seien. Leonard übte sich also weiter in Geduld, war aber gleichwohl auch etwas erstaunt, dass ihn "die fleißig weiter verteilte Ergebnisliste" aus NRW nicht erreicht hatte.
Nach einer weiteren Woche erhielt er von der Wettfahrtleitung per e-mail die nunmehr neu erstellte Ergebnisliste, die zeitgleich auch auf der Homepage des WVW erschien. Leonards Läufe waren alle richtig gewertet, er fand sich auf Platz 15 von 84 und hatte mit 97 Ranglistenpunkten sein für diese Regatta avisiertes Ziel erreicht, sich auf der Opti-A Rangliste weiter zu verbessern. Er war inzwischen ganz zufrieden mit der Regatta, obwohl er in Bremerhaven viele Starts völlig "versemmelt" hatte, z.T. weil er das knarrende Startsignal in der Geräuschkulisse des Fischereihafens nicht hören oder die Startwimpel, die sich nur wenige cm oberhalb der Optisegel befanden, nicht sehen konnte, weil sich so viele andere Optis zwischen ihm und dem Startschiff befanden. Auch hier wäre es dringend angebracht, von Seiten des WVW für Verbesserung zu sorgen, denn wir hörten auch andere Teilnehmer darüber klagen.
Wenig später wurde über die Homepage des WVW bekannt gemacht, dass es immer noch weitere Einwände gegen diese Ergebnisliste gab, die am 29.11.08 in Bremerhaven verhandelt werden sollten. Die jeweils von den Einwänden Betroffenen würden informiert. Da Leonard keine Nachricht erhielt, ging er folgerichtig davon aus, nicht betroffen zu sein. Er rechnete zwar durchaus damit, dass sich bei für ihn ungünstig gelegenen Einwänden seine Platzierung noch um 1 oder 2 Plätze ändern könnte, aber er rechnete auf keinen Fall damit, dass eine ganze Wettfahrt – nämlich die dritte vom Samstag und seine beste Wertung – gestrichen würde. Damit rutschte er von Platz 15 auf Platz 23, erhielt damit nur noch 85,9 Punkte, die ihm keinerlei Verbesserung für die Rangliste brachten. An diesem Tag fielen viele bittere Worte, da ihm mit diesem neuen Ergebnis ganz realistisch auch klar wurde, dass er ohne die Punkteverbesserung durch diese Regatta sein derzeit einziges Ziel, die Qualifikation für die WM/EM-Ausscheidung, nun wohl nicht mehr erreichen kann, denn dafür finden nicht mehr genug Regatten bis zur Frist am 20. April 2009 statt und so einfach erzielt man die Punkte in diesem Bereich der Rangliste ja auch nicht mehr. Als er sich wieder einigermaßen beruhigt hatte, stellte er viele Fragen zu diesem Ergebnis der Verhandlung vom 29.11., die wir ihm alle nicht beantworten konnten, weil sie auch uns nicht klar waren:
• Wie viele Antragsteller hatten überhaupt Einwände gegen diesen dritten Lauf vom Samstag?
• Welche Einwände waren das?
• Waren diese Einwände alle fristgerecht eingereicht?
• Wie ist die genaue Begründung für die Annullierung? Als Begründung wird die Wettfahrtregel 64 angegeben, ohne diese genauer zu spezifizieren. Sie kann sich nur auf Punkt 2 beziehen. Hierin heißt es u.a., das Schiedsgericht müsse bei Wiedergutmachung eine Regelung treffen, "die so fair wie möglich für alle betroffenen Boote ist, unabhängig davon, ob sie Wiedergutmachung beantragt haben."
• Betroffen von der Regelung sind 84 Boote. Für wie viele dieser Boote ist denn die Annullierung der Wettfahrt fairer als deren Wertung?
Leonard, obwohl nunmehr von der Entscheidung des Schiedsgerichts betroffen, wurde nicht wie versprochen in Kenntnis darüber gesetzt, dass eine solche Entscheidung bezüglich der 3. Wettfahrt überhaupt anstand. Dann hätte er nämlich sehr wohl auch einen Einwand erhoben – und zwar gegen die Annullierung der Wettfahrt.
Wir selbst sind keine Regattasegler. Als Leonard anfing zu segeln, wünschten wir uns, dass er gut, sportlich und fair segeln lernt. Dieses Ziel hat er erreicht, und das kann ihm glücklicher Weise auch keiner mehr nehmen. Darüber hinaus haben wir keinen weiteren Ehrgeiz. Bei Leonard ist das anders. Regattasegeln macht ihm Spaß und er möchte dabei auch erfolgreich sein. Seine selbst gesteckten Ziele waren immer realistisch und er hat – bisher – auch alle erreicht, manchmal allerdings etwas zeitverzögert, weil er auch immer mal Pech hatte. Bei der Realisierung seiner Ziele unterstützen wir ihn, wenn immer er um Unterstützung bittet. In diesem Fall hat er uns nun um Hilfe gebeten. Darum haben wir versucht, uns sachkundig zu machen und mit den Wettfahrtregeln und den OV des DSV auseinandergesetzt. Es gäbe jetzt für Leonard als Betroffenen die Möglichkeit, erneut Antrag auf Wiedergutmachung zu stellen. Bei dessen Ablehnung könnte er dann anschließend wegen Verstoßes gegen die Ranglistenordnung beim DSV gegen diese Entscheidung in die Berufung gehen:
• Nach Wettfahrtregel 89.3a muss eine Wettfahrt gewertet werden, wenn mindestens ein Boot innerhalb der vorgeschriebenen Zeit einen Zieldurchgang hat und die Wettfahrt nicht zuvor abgebrochen wurde.
• Die Begründung, warum die 3. Wettfahrt gestrichen wurde, war nicht hinreichend. Es fehlten Angaben zur Anzahl der Boote mit Wiedergutmachungsanträgen und weitere Erläuterungen.
• Es wurden gravierende Fehler der Wettfahrtleitung gemacht, die ja nicht zu Lasten der Segler ausgelegt werden dürfen.
• Nach der Ranglistenordnung des DSV Nr.5 Punkt 5 "muss das Regattaergebnis innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Ranglistenregatta vom Veranstalter der Klassenvereinigung zugestellt werden". Die nachträgliche Streichung einer Wettfahrt 4 Wochen nach der Regatta widerspricht dem grundsätzlich und die 14 Tage nach der Regatta veröffentlichte Ergebnisliste ist somit als gültig anzusehen.
• Und vor allem, die Begründung des Schiedsgerichts bei einer so schwerwiegenden Entscheidung gehört für alle Betroffenen offen gelegt.
Wir haben uns entgegen des Wunsches unseres Sohnes gegen diesen Weg entschieden. Hauptsächlich deshalb, um diese unglaubliche Spirale von Protesten und Einwänden, von persönlichen Angriffen und Beleidigungen von Seiten betroffener Eltern nicht noch weiter zu treiben, die möglicherweise eine konstruktive Lösungsfindung im Sinne aller Betroffenen (und nicht nur für die eigenen Kinder) wirklich verhindert hat. Aus der Seele gesprochen hat uns die sehr ausgewogene Stellungnahme von Christiane de Nijs vom DODV zu dieser Regatta, der wir uns hiermit im Wesentlichen anschließen möchten. Wir sind selbst seit langem in 2 Vereinen ehrenamtlich tätig, z.T. in verantwortlicher Position und wissen daher, was ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet. Persönliche Angriffe und Beschimpfungen im Zusammenhang damit sind mehr als unangemessen. Gleichwohl hat aber auch der ehrenamtlich Tätige eine Verantwortung aufgrund seiner Tätigkeit – zumal wenn es sich um eine für Veranstalter wie auch Teilnehmer, die aus insgesamt 6 Bundesländern z.T. von weit anreisten, aufwendige Veranstaltung wie eine solche Regatta handelt, und erst recht, wenn es um Kinder geht.
Unser Sohn wollte nicht nach Bremerhaven zur Eisbärenregatta fahren, weil er die Regatta oder das Ambiente dort im Fischereihafen so toll findet oder es genießt, bei Kälte und schlechtem Wetter Anfang November zu segeln oder weil seine Eltern so großen Spaß daran haben, unter gleichen Bedingungen 2 Tage lang in der Kälte auszuharren – übrigens ohne die bei fast allen anderen Regatten übliche fürsorgliche Versorgung mit Kaffee und Kuchen. Er wollte einzig und allein dorthin, weil es die letzte Regatta im Jahr ist und er darin noch eine Möglichkeit sah, Punkte für die Rangliste zu erzielen. Obwohl er ganz gut gesegelt ist, hat er sein Ziel diesmal nicht erreicht – leider aus lauter Gründen, auf die er keinerlei Einfluss hatte.
Ganz ärgerlich warf er uns vor, "was soll denn der Brief, der bringt ja sowieso nichts". Ja, was soll dieser Brief? Unser Ziel ist es nicht zu erreichen, dass der WVW keine A-Ranglistenregatta mehr ausrichten darf. D as fänden wir irgendwo auch schade. Neben der Bitte um Beantwortung der oben formulierten Fragen an das Schiedsgericht wollen wir zum einen aufzeigen, wie sich die Entwicklung dieser Regatta aus der Sicht eines Teilnehmers darstellt, der sich zwar über den jeweiligen Stand der Ergebnisse ziemlich schlecht informiert fühlte, aber trotzdem immer wieder geduldig und vertrauensvoll abgewartete, welche Ergebnisse denn nun festgestellt wurden, um sich am Ende bitter enttäuscht als "Verlierer" der Regatta zu sehen. Zum anderen würden wir gerne erreichen, dass sich alle an dieser Entwicklung Beteiligten und Verantwortlichen, seien es Regattaveranstalter, Schiedsrichter oder Eltern, einmal klar machen, was sie persönlich aus dieser vertrackten Veranstaltung lernen können und künftig auf jeden Fall anders machen sollten.

Die Eltern von Leonard Krüger, GER 12005, Segelclub Hansa Münster

 

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